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pro-westumgehung.de > Historie

Helmut Forster
91077 Neunkirchen am Brand
Forchheimer Straße 27

24. November 2010


Westumgehung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen


Historie:

Der Gemeinderat von Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 29.04.2009 mit siebzehn zu drei (17 : 3) Stimmen für die geplante Trasse der zukünftigen Westumgehung gestimmt.

Fakt ist:

Die Staatsstraße 2243 verläuft nach wie vor durch den Ortskern von Neunkirchen.
Wegen des hohen Verkehrsaufkommens wurden 1995 zwischen dem Freistaat Bayern, dem Straßenamt Bamberg und dem Markt Neunkirchen eine Vereinbarung getroffen, bis zur Fertigstellung der o.g. Westumgehung den Verkehr über die Henkerstegstraße, Erleinhofer Straße und Friedhofstraße auf die Forchheimer Straße umzuleiten. Hierbei wurde seitens der Behörde versäumt, anzuführen, wie lange diese Maßnahme der Verkehrsumleitung dauern soll, wie es laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (Bay. St. W. G.) vermerkt ist.
Aus den damaligen Protokollen geht hervor, dass die Gemeinde diese Vereinbarung nur getroffen hat in der Erwartung, dass es mittelfristig zum Bau der Westumgehung kommen muss.
Aus dem Schreiben von Dr. Günther Denzler damaliger Vorsitzender des „Regionalen Planungsverbandes Oberfranken West“ vom 30. 08. 2000 ist ersichtlich, dass die erste Dringlichkeits-Reserve (1 R) des Ausbauplanes für Staatsstraßen im Zeitraum 2011 - 2015 in Angriff genommen wird.

Fakt ist:
Dass die Friedhofstraße und Erleinhofer Straße von den Anliegern, d. h. von den Bürgern finanziert wurde und für den Schwerlastverkehr überhaupt nicht geeignet ist.
Dadurch wird nicht nur die Straßendecke, sondern auch der darunterliegende Abwasserkanal zerstört. Die Kosten tragen wiederum die Anlieger. Hinzu kommt, dass der immissionsrechtliche Grenzwert (Schallpegel) bereits 1996 überschritten wurde (tagsüber 68.04 Dezibel und nachts 59.07 Dezibel). Zulässig ist ein Schallpegel von 52 Dezibel tagsüber und 43 Dezibel nachts.

Fakt ist:

Dass ein Lastkraftwagen Straßenschäden wie 163.840 Pkws und enorme gesundheitliche Folgen durch Feinstaubeinwirkung verursacht (Spiegel-Bericht, Heft 34 vom 23. 08. 1999)
Im Jahr 2004 benutzten täglich durchschnittlich rund 6500 Personen- und Lastkraftwägen die Innerortsumgehung.

Fakt ist:

Dass bereits am 14. 01. 1987 ein Beschluss seitens der Gemeinde vorliegt, in dem die Westumgehung von Neunkirchen als dringend erforderlich aufgeführt wurde.
Wäre dieser Beschluss umgesetzt worden, würde die sogenannte „blaue Trassenführung“ nahe an der jetzigen Bebauungsgrenze verlaufen. Nach damaliger Rücksprache der Anwohner und Bauwilligen mit den Behörden, wurde ihnen signalisiert, dass die Westumgehung wohl noch „zig Jahre auf sich warten lässt“ und dann wäre eine neue Trassenführung unumgänglich. Dies bewog die jetzigen Anwohner, die etwas billigeren Baugrundstücke in Kauf zu nehmen.
Herr Hübner vom Straßenbauamt Bamberg hat im März 2009 in der Vorstellung des Vorentwurfsplans die neue Trassenführung ausführlich dargestellt und bis ins Detail erläutert. Er besprach Wohnumfeldfunktion, Schutzbedürftigkeit und Artenschutz, Erholungsfunktion, Regulations- und Regenerationsfunktionen von Boden, Wasser und Luft sowie sonstige zu berücksichtigende Flächen.
Verwerflich ist, so die Bürgerinitiative für die Westumgehung, dass die Gegner der Westumgehung selbst in den Regierungsämtern vorstellig werden, um mit fadenscheinigen, an den Haaren herbeigezogenen Einwänden und Erhebungen, gegen die Realisierung der Westumgehung zu stimmen.
Um die eigenen egoistischen Interessen zu wahren, werden Verbündete bzw. Seilschaften mit dem Bayerischen Bauernverband, dem Jagdverband, dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Bayern (Stadt-Umlauf-Bahn) und nicht zuletzt mit dem Bund Naturschutz geknüpft. Mit ihrer Hilfe wollen die Gegner die Westumgehung von Neunkirchen aushebeln (hierzu Leserbrief Helmut Forster im Schwabachbogen August 2010 „Biotope in Neunkirchen und deren Auswirkungen“ Seite 16).
Die Vorgehensweise und Taktik der Gegner der Westumgehung, demokratisch gefasste Beschlüsse nur des eigenen scheinbaren Vorteils wegen, stetig zu verzögern, ja wenn möglich zu verhindern, spaltet die Gemeinschaft und treibt einen Keil zwischen die Bürger einzelner Ortsteile. Dies ist nicht hinnehmbar. Wer mit dem Vorwand, eine imaginäre Knoblauchkröte schützen zu müssen und dazu ein Biotop an Stelle der Westumgehung empfiehlt, der missachtet die Gesundheit und Würde der Mitbürger als Betroffene bei der jetzigen Verkehrsführung. Wer wie der Vorsitzende des Bund Naturschutzes den Befürwortern der Westumgehung sagt, sie würden sich an der Natur und damit an der Schöpfung versündigen, so ist dies der Gipfel der Einschüchterung. Die Bürgerinitiative für die Westumgehung will die Entlastungsstraße gemeinsam für und mit Neunkirchen.
In einem Gespräch des Ersten Bürgermeisters Heinz Richter mit der Bürgerinitiative für die Westumgehung machte dieser klar, dass alle baulichen Maßnahmen, landwirtschaftliche Veränderungen wie das Anlegen von Biotopen, erst nach Realisierung der Westumgehung in Angriff genommen werden soll.
Im weiteren Gespräch wurde der Erste Bürgermeister gebeten, bei den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden, den Landtagsabgeordneten der Region, den zuständigen Ämtern vorstellig zu werden, um auf die prekäre Verkehrssituation in Neunkirchen aufmerksam zu machen. Er wurde gebeten, auf den regionalen Planungsverband dahingehend einzuwirken, den Antrag für das Planfeststellungsverfahren zu stellen.
Die Anrainer und Bewohner der oben genannten Straßen sowie im Inneren und Äußeren Markt sind alteingesessene Bürger, die in der Vergangenheit und auch heute noch einen Großteil der Kosten tragen, die durch die Gemeinde für neu geschaffene Wohngebiete ausgelöst worden sind. Allein deswegen sollte ein adäquater Ausgleich durch ähnliche Wohnqualität wie in Neubaugebieten geschaffen werden.
Noch immer soll in unserer Gemeinde der Grundsatz gelten, dass das Wohl der Bürger Vorrang vor anderen Überlegungen hat.